Die Geburt gilt als Beginn neuen Lebens – doch für viele Frauen ist sie auch eine Grenzerfahrung. Berichte von Gewalt unter der Geburt häufen sich: Eingriffe ohne Einwilligung, harsche Worte, fehlende Aufklärung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht von einem weltweiten Problem (WHO, 2014). In Deutschland gibt es keinen eigenen Straftatbestand, doch das Patientenrechtegesetz garantiert Aufklärung und Mitsprache. Dieser Artikel zeigt, was unter Gewalt in der Geburtshilfe verstanden wird, welche Formen auftreten, welche Rechte Betroffene haben – und wie eine respektvolle, selbstbestimmte Geburt möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Gewalt unter der Geburt umfasst Eingriffe oder Behandlungen ohne Zustimmung oder in respektloser Weise.
- In Deutschland greifen die Patientenrechte (Aufklärung, Einwilligung, Akteneinsicht).
- Umstritten: Kristeller-Handgriff, routinemäßige Dammschnitte, fehlende Aufklärung.
- Folgen: seelische Belastungen bis hin zu posttraumatischen Störungen (EU-Parlament, 2024).
- Hilfe: Hilfetelefon „schwierige Geburt“, Patientenfürsprecher*innen, Selbsthilfegruppen.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet „Gewalt unter der Geburt“?
- Formen und Mechanismen
- Erfahrungen und Resonanz
- Politik, Leitlinien und Rechte
- Rechte im Überblick – Infobox
- Vergleich: medizinisch notwendig vs. ohne Einwilligung
- Wege der Aufarbeitung und Unterstützung
- Fazit und Ausblick
- Glossar
Was bedeutet „Gewalt unter der Geburt“?
Die WHO definiert „disrespect and abuse during childbirth“ als Formen der Misshandlung im Kreißsaal: körperliche Gewalt, Eingriffe ohne Zustimmung, verbale Demütigung oder fehlende Privatsphäre (WHO, Statement on respectful maternity care, 2014). In Lateinamerika wird häufig der Begriff obstetrische Gewalt genutzt, in Europa spricht man zunehmend von respektvoller bzw. traumasensibler Geburtshilfe.
In Deutschland existiert kein eigener Straftatbestand zur Gewalt unter der Geburt. Rechtsgrundlage sind die allgemeinen Patientenrechte (BGB, 2013).
Formen und Mechanismen
Körperliche Eingriffe
Der Kristeller-Handgriff (Fundusdruck) ist ein prominentes Beispiel: Druck auf den Bauch soll die Geburt beschleunigen. Laut AWMF-Leitlinie Vaginal-operative Geburtshilfe (2024) fehlt eine Evidenz für die Routineanwendung – erlaubt ist er nur in seltenen Ausnahmefällen mit klarer Begründung. Dennoch berichten Betroffene, dass er ohne Erklärung eingesetzt wurde.
Ähnlich kontrovers: Dammschnitte (Episiotomien). Einst Routine, heute nur noch bei medizinischer Indikation empfohlen. Ohne Aufklärung oder Einwilligung gilt er als Übergriff.

Strukturelle und kommunikative Faktoren
Viele Kliniken kämpfen mit Personalmangel. Laut EU-Parlamentsstudie (2024) begünstigen Unterfinanzierung und Stress respektlose Behandlung. Hebammen betreuen oft mehrere Frauen gleichzeitig, wodurch Gespräch und Aufklärung leiden.
Folgen für Betroffene
Internationale Studien zeigen: traumatisierende Geburtserlebnisse können posttraumatische Belastungsstörungen auslösen (Ayers et al., 2016). Für Deutschland fehlen valide Zahlen – eine anerkannte Forschungslücke.

Erfahrungen und Resonanz
„Ich hatte das Gefühl, mein Körper gehört mir nicht mehr“, berichtet eine Mutter. Solche Stimmen finden Ausdruck in der Roses Revolution: Jedes Jahr am 25. November legen Betroffene Rosen vor Kreißsaaltüren. Verbände wie Mother Hood e. V. und der Deutsche Hebammenverband fordern verbindliche Maßnahmen wie 1:1-Betreuung und traumasensible Fortbildungen.
Politik, Leitlinien und Rechte
Die AWMF-Leitlinien („Vaginale Geburt am Termin“, 2021; „Vaginal-operative Geburtshilfe“, 2024) betonen: Eingriffe ohne Indikation und Einwilligung sind Gewalt unter der Geburt und nicht akzeptabel.
Die Krankenhausreform 2025 (KHVVG) führte Leistungsgruppen ein, auch für Geburtshilfe. Ziel: bessere Qualität. Doch zentrale Fragen wie verbindliche Personalschlüssel bleiben ungelöst.
Beispiel: Eine Frau fordert nach belastender Geburt ihre Akte an. Früher musste sie dafür zahlen. Nach einem EuGH-Urteil von 2023 steht ihr die erste Kopie kostenlos zu – ein wichtiges Instrument, um Geschehen nachvollziehen zu können.
Infobox: Ihre Rechte im Kreißsaal (Patientenrechtegesetz BGB)
| Recht | Paragraph | Bedeutung für Gebärende |
|---|---|---|
| Aufklärung | § 630e BGB | Ärzt*innen müssen über Eingriffe, Risiken, Alternativen informieren. |
| Einwilligung | § 630d BGB | Jede Behandlung braucht Zustimmung – außer in akuter Lebensgefahr. |
| Dokumentation | § 630f BGB | Behandlungsabläufe müssen dokumentiert werden. |
| Akteneinsicht | § 630g BGB | Frauen dürfen ihre Unterlagen einsehen und Kopien erhalten. |
Vergleich: medizinisch notwendig vs. ohne Einwilligung
| Situation | Medizinisch indiziert | Problematisch ohne Einwilligung |
|---|---|---|
| Kristeller-Handgriff | In seltenen Notfällen mit klarer Begründung | Routineanwendung ohne Aufklärung |
| Dammschnitt | Bei drohenden schweren Verletzungen | Standardmäßig ohne Nachfrage |
| Kaiserschnitt | Bei akuter Gefährdung von Mutter/Kind | Ohne Einbeziehung in Entscheidung, obwohl Zeit bliebe |
| Schmerzmittel | Auf Wunsch oder bei Indikation | Verabreichung ohne Information |
Wege der Aufarbeitung und Unterstützung
- Patientenakte einsehen: Erste Kopie kostenlos (EuGH, 2023).
- Beschwerde einreichen: über Patientenfürsprecher*innen oder Ärztekammern.
- Hilfe suchen: Hilfetelefon „schwierige Geburt“, Selbsthilfegruppen, psychologische Unterstützung.
Fazit und Ausblick
Gewalt unter der Geburt ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Die WHO fordert seit Jahren respektvolle, selbstbestimmte Geburtshilfe.
Für Eltern bedeutet das: Rechte kennen, Fragen stellen, eigene Wünsche formulieren. Für das System heißt es: Ressourcen sichern, Leitlinien ernst nehmen, Frauen zuhören.
Nur wenn Geburt als respektvoller Prozess verstanden wird, kann sie zu dem werden, was sie sein sollte: der bestmögliche Start ins Leben.
Diskutieren Sie mit: Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Teilen Sie ihre Geschichte in den Kommentaren.
Glossar
- Obstetrische Gewalt: Sammelbegriff für respektlose oder misshandelnde Praktiken in der Geburtshilfe.
- Kristeller-Handgriff (Fundusdruck): Druck auf den Bauch der Frau, um die Geburt zu beschleunigen. Leitlinie rät von Routineeinsatz ab.
- Episiotomie (Dammschnitt): chirurgischer Schnitt im Damm, heute nur noch bei klarer medizinischer Indikation empfohlen.
- Respektvolle Geburtshilfe (Respectful Maternity Care, RMC): WHO-Konzept, das Würde, Selbstbestimmung und Information in den Mittelpunkt stellt.
- Traumasensible Geburtshilfe: Ansatz, der auf die psychischen Folgen von Geburtsinterventionen achtet und präventiv handelt.
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